Nebenkostenabrechnung
Wir als mysource Hausverwaltung erstellten für Ihr Objekt gerne auch die jährliche Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten) nach §1 Abs.1 der Betriebskostenabrechnung ( BetrKV).
Bei den Betriebskosten handelt es sich um Kosten, die dem Hauseigentümer im Laufe des Jahres für sein Wohneigentum anfallen und beinhalten verschiedene Posten, unter anderem die Grundsteuer.
Sie können diese Kosten übrigens nur dann abrechnen lassen, wenn Sie dies in Ihrem Mietvertrag ( § 556 Abs. 2 BGB ) vermerkt haben.
Unter anderem zählen zu den Nebenkosten:
Grundsteuer und andere öffentliche Lasten
Wasser/ Abwasser und Oberflächenwasser
Straßenreinigung
Müllgebühren
Hausmeister
Hausreinigung
Allgemeinstrom
Versicherungen (unter anderem Gebäude-Haftpflichtversicherung)
Kabel und Antennenfernsehen
Aufzug (TÜV, Notdienst, Wartung)
Gartenpflege
Hausverwaltungskosten (nur Eigentümer)
Feuerlöscherwartung
In den Betriebskosten bei Mietwohnungen dürfen keine Instandhaltungskosten aufgelistet und verrechnet werden. Wie die Heizkostenabrechnung muss auch die Nebenkostenabrechnung spätestens bis zum Ablauf des 12. nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und übersandt werden.
Bei Fragen rund um Ihre Nebenkostenabrechnung informieren wir Sie auch sehr gerne persönlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.